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Generalinspektion

Fachgerechte & gesetzeskonforme 5-jährige Inspektion

Generalinspektion für Fett-, Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheider

Unsere Generalinspektion stellt sicher, dass alle Abscheideranlagen rechtssicher, technisch einwandfrei und umweltkonform betrieben werden. Wir prüfen nach allen relevanten DIN-Normen, dokumentieren vollständig und beraten Sie bei notwendigen Wartungs- oder Sanierungsmaßnahmen – transparent, normgerecht und zuverlässig.

Pflicht und rechtliche Grundlagen

  • DIN 4040-100 – Fettabscheider:

    Regelt die komplette Generalinspektion inkl. Funktionsprüfung, Dichtheitsprüfung und Kontrolle des Betriebstagebuches.

mehr zu Fettabscheidern
  • DIN 1999-100 – Öl- & Leichtflüssigkeitsabscheider:

    Norm für Erst- und Wiederholungsprüfungen inkl. Dichtheit, Einbauteile, Schlammsammler und Abscheidegrad.

mehr zu Ölabscheidern
  • DIN EN 1825 / branchenspezifische Vorgaben:

    Gilt für Sand- und Koaleszenzabscheider in industriellen Anlagen.

Gesetzliche Pflicht:

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme
  • Wiederholungsprüfung alle 5 Jahre
  • In Wasserschutzgebieten: alle 2,5 Jahre
Kanal-Türpe Gruppe Sachsen Generalinspektion von Abscheideranlagen.

Generalinspektion von Abscheideranlagen

Kanal-Türpe Gruppe Sachsen Icon Entsorgung

Fettabscheider

DIN 4040-100: Regelt die komplette Generalinspektion inkl. Funktionsprüfung, Dichtheitsprüfung und Kontrolle des Betriebstagebuches.

  • Prüfung des gesamten Anlagenzustands
  • Kontrolle von Einbauteilen, Innenbeschichtungen, Leitungen und Zugängen
  • Funktionsprüfung von Schlammfang, Fettkammer und Trennstufen
  • Überprüfung und Auswertung des Betriebstagebuches
  • Dichtheitsprüfung der Anlage
  • Erstellung eines prüffähigen Generalinspektionsprotokolls
Kanal-Türpe Gruppe Sachsen Icon Öl- & Leichtflüssigkeitsabscheider

Abscheider für Öl- & Leichtflüssigkeiten

DIN 1999-100: Norm für Erst- und Wiederholungsprüfungen inkl. Dichtheit, Einbauteile, Schlammsammler und Abscheidegrad.

  • Erst- & Wiederholungsprüfung
  • Kontrolle von Schlammfang, Koaleszenzeinrichtung, Schwimmer & Ventilen
  • Messung des Abscheidegrades
  • Bewertung der Bau- und Betriebszustände
  • Dichtheitsprüfung „nass“ oder „trocken“
  • Vollständige Dokumentation inkl. Messdaten
Kanal-Türpe Gruppe Sachsen Icon Kanalreinigung

Abscheider für Sand- & Koaleszenz

DIN EN 1825 / branchenspezifische Vorgaben: Gilt für Sand- und Koaleszenzabscheider in industriellen Anlagen.

  • Prüfung nach DIN EN 1825 sowie geltenden Verordnungen
  • Kontrolle von Vorabscheidern, Strömungsführung, Überlaufkanten
  • Funktionsprüfung aller Entleerungs-, Mess- und Sicherheitseinrichtungen
  • Bewertung von Ablagerungen, Korrosion und Materialzustand
  • Erstellung eines technischen Prüfberichts

Unser Prüfablauf bei der Generalinspektion

–normgerecht & transparent
1

Vorbereitung

Zugang prüfen, Anlage öffnen, Betriebstagebuch einsehen.
2

Generalinspektion

Komplette Funktionskontrolle aller Bau- und Anlagenteile.
3

Dichtheitsprüfung

Wasser- oder Unterdruckprüfung – je nach Norm und Anlage.

mehr zur Dichtheitsprüfung

4

Auswertung

Direkte Analyse der Messergebnisse durch zertifizierte Prüftechniker.
5

Prüfbericht

Sie erhalten ein digitalisiertes und prüffähiges Prüfprotokoll.

 

Sollte eine Sanierung erforderlich sein, erstellen wir Ihnen gern ein passendes Sanierungsangebot.

mehr zur Abscheidersanierung

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssicherheit: Erfüllung aller DIN- und kommunalen Vorgaben
  • Umweltschutz: Reduktion von Risiken für Boden & Grundwasser
  • Komplettservice: Generalinspektion + Dichtheitsprüfung + Sanierungsbegleitung
  • Zeit- & Kosteneffizienz: Frühzeitiges Erkennen von Schäden
  • Alles aus einer Hand: Prüfung, Wartung, Reinigung & Sanierung in einem System
  • Unsere Zertifikate

Was ist eine Generalinspektion??

Eine Generalinspektion umfasst die umfassende Überprüfung von Rohrleitungen, Kanälen und Abscheideranlagen auf Funktion, Dichtheit und mögliche Schäden gemäß DIN-Normen.

Welche Vorteile bietet eine Generalinspektion?

Früherkennung von Schäden, Minimierung von Sanierungskosten, rechtliche Sicherheit, Schutz der Umwelt und Verlängerung der Lebensdauer von Anlagen.

Wie oft muss eine Generalinspektion durchgeführt werden?

Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheider: Alle 5 Jahre – in Wasserschutzzonen alle 2,5 Jahre.

Fettabscheider: laut DIN 4040100 regelmäßig im Rahmen der vorgeschriebenen Wartungsintervalle.

Welche Normen gelten für die Generalinspektion?

  • Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheider: DIN 1999100

  • Fettabscheider: DIN 4040100

  • Rohrleitungen und Kanäle: DIN 1986 Teil 30 / DIN EN 1610

Welche Anlagen müssen geprüft werden?

  • Fettabscheider
  • Öl- & Leichtflüssigkeitsabscheider
  • Sand- & Koaleszenzabscheider

Wer darf eine Generalinspektion durchführen?

Zugelassene und ATV-zertifizierte Techniker oder vereidigte Sachverständige führen die Generalinspektion fachgerecht durch.

Was wird bei der Inspektion geprüft?

Rohrleitungen auf Undichtigkeiten, Muffen und Rückstauklappen, Abscheider auf Funktionsfähigkeit von Schlammfang, Koaleszenzstufen, Schwimmerventilen und Innenbeschichtungen.

Was passiert bei Mängeln oder Undichtigkeiten?

Sie erhalten eine Sanierungsempfehlung. Auf Wunsch übernehmen wir Planung und Durchführung der Instandsetzungsarbeiten.

Mehr erfahren zur Sanierung

Werden die Ergebnisse dokumentiert?

Ja, jede Generalinspektion wird normgerecht protokolliert und in einem Prüfbericht festgehalten, inklusive digitaler und physischer Kopie.

Kann die Generalinspektion mit der Dichtheitsprüfung kombiniert werden?

Eine Generalinspektion umfasst stets eine Dichtheitsprüfung, es sei denn, es handelt sich um eine Sichtprüfung. In allen anderen Fällen wird die Dichtheitsprüfung entweder mit Wasser oder mit Luft durchgeführt

https://www.youtube.com/watch?v=GyoFyxBGjQE

Kontakt & Terminvereinbarung

Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Wir erstellen Ihnen ein individuelles, normgerechtes Prüfkonzept für Generalinspektion Ihrer Abscheideranlage.

    Bereits Kunde
    neinja


    Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Vanessa Schmidt
    Telefon: 03437-9238-11
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    Einkauf & Disposition

    Abteilungsleiterin Generalinspektion

    logo kanal tuerpe Kanal-Türpe Gruppe Sachsen

    Kanal-Türpe Döben GmbH & Co. KG

    Vanessa Schmidt

    Zentrale Grimma
    An der Schäferei 4a
    04668 Grimma OT Döben

    Telefon: 03437-9238-11
    E-Mail: vs@kanal-tuerpe-sachsen.de

    im Unternehmen seit: 2016

    Ausbildung:
    „Meine Karriere bei Kanal-Türpe begann 2016 mit einem Praktikum. Im Jahr 2017 habe ich dann meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und bin dem Unternehmen seither treu geblieben.“