Ca. 60 Prozent der Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken sind undicht und können somit das Grundwasser verschmutzen.
Im § 61 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde deshalb bundesweit das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen festgelegt. Mit Inkrafttreten des WHG zum 01.03.2010 bedeutet dies, dass es erstmals eine bundesweite unterschiedslose geltende wasserrechtliche Verpflichtung zur Selbstüberwachung auch von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gibt.
Wenn Sie neu bauen möchten.....
... müssen Sie gemäß Entwässerungssatzung, VOB-C, DIN 1986 Ihre neuen Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen. Achten Sie daher bei jeder Bauabnahme darauf, von Ihrer Baugesellschaft einen Dichtheitsnachweis zu verlangen. Gerade während der Gewährleistungsfrist (i.d.R. 5 Jahre) besitzt dieser eine große Relevanz.
Bei Auftragserteilung in der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 31.12.2022 erhalten Sie einen Gutschein in Höhe von 25 Euro (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
Steffen Hoffmann, Meister RKI - Projektbetreuung Immobilien- und Hausverwaltung
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